Welche Schäden muss der Vermieter tragen?
Beim Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich oft die Frage: Was zahlt der Mieter, und was bleibt beim Vermieter hängen? Nicht jeder Schaden in der Wohnung ist dem Mieter anzulasten. Tatsächlich muss der Vermieter bestimmte Abnutzungserscheinungen einfach hinnehmen – ganz normal und gesetzlich vorgesehen.
Schäden durch normale Nutzung gehören dazu. Dazu zählen leichte Kratzer in Holzfußböden, kleine Abnutzungen an Türen oder minimale Verfärbungen in Fliesen, wie sie im täglichen Leben entstehen. Auch das Verblassen von Sonnenschutzvorhängen oder leichte Gebrauchsspuren an Tapeten sind kein Grund zur Mietminderung oder zur Forderung von Schadensersatz. Solche Veränderungen gelten als höherer Verschleiß, der im Laufe der Zeit unvermeidbar ist.Anders sieht es aus, wenn Mieter unsachgemäße Behandlung oder rote Handlungen wie kaputte Türen, tiefere Risse in Wänden oder Brandflecken in Teppichen hinterlassen. Solche Schäden gehen klar zu Lasten des Mieters. Der Vermieter darf dann Reparaturkosten ersetzt verlangen.
Die Grenze zwischen normalem Verschleiß und Schadenersatz ist oft fließend. Deshalb ist eine sorgfältige Wohnungsübergabe – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug – so wichtig. Ein detailliertes Protokoll mit Fotos schützt beide Seiten.
Letztlich gilt: Der Vermieter ist kein Räumungskönig. Er muss akzeptieren, dass eine Wohnung nach Jahren des Bewohnens nicht wie neu aussieht. Das ist kein Mangel – es ist Leben.
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