Ist ein bestätigtes Angebot bindend?

Ja, ein einmal bestätigtes Angebot ist in der Regel rechtlich bindend. Sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich – zum Beispiel mit seiner Unterschrift im vorgesehenen Bereich – oder per E-Mail ausdrücklich angenommen hat, entsteht ein vertraglicher Anspruch. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen Dienstleistungsvertrag oder um umfangreichere Geschäftsabschlüsse handelt.

Die Bestätigung wirkt wie eine verbindliche Zusage. Das bedeutet: Der Auftragnehmer kann nun mit der vereinbarten Leistung beginnen und im Erfolgsfall die vereinbarte Vergütung verlangen. Gleichzeitig ist der Kunde an seine Zusage gebunden – ein Rückzug ist danach nur unter besonderen Umständen möglich, etwa wenn gravierende Fehler im Angebot vorliegen oder sich die Umstände grundlegend geändert haben.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Angebot und Auftragsbestätigung: Ein Angebot allein ist für den Anbieter zwar meist bindend – aber erst, wenn es angenommen wird. Und diese Annahme ist eben die sogenannte Angebotsbestätigung durch den Kunden. Ob per Unterschrift oder E-Mail – Hauptsache, der Wille zur Annahme ist klar erkennbar.

Ein einfaches „Danke, gerne“ per E-Mail genügt oft bereits, um einen Vertrag zu schließen. Deshalb sollte man Angebote, die man bestätigt, stets sorgfältig prüfen. Denn danach läuft die Uhr – für beide Seiten.

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