Lebenslanges Wohnrecht – heißt das wirklich umsonst wohnen?
Ein lebenslanges Wohnrecht klingt verlockend: Man darf eine Wohnung oder ein Haus bis ans Lebensende bewohnen – und das ohne Miete zu zahlen. Doch bedeutet das wirklich „umsonst“ wohnen? Nicht ganz.
Was das Recht beinhaltet: Wer ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat, darf die Immobilie nutzen, auch wenn er nicht der Eigentümer ist. Das ist oft bei Verträgen zwischen Eltern und Kindern der Fall – etwa, wenn ein Haus übertragen wird, aber die Eltern weiter darin leben möchten. Der Eigentümer wechselt also, doch das Wohnrecht bleibt bestehen.
Aber Achtung: „Umsonst“ heißt nicht, dass keine Kosten anfallen. Der Wohnberechtigte muss in der Regel Nebenkosten wie Heizung, Strom oder Instandhaltung weiterhin selbst übernehmen. Außerdem können bei der Einräumung des Wohnrechts einmalige Kosten entstehen – zum Beispiel Notar- oder Grundbucheintragungsgebühren.
Wichtig ist auch die vertragliche Regelung. Nicht jedes Wohnrecht ist gleich. Manche Vereinbarungen erlauben beispielsweise keine Untervermietung oder schränken Renovierungen ein. Wer solch ein Recht erhält, sollte deshalb genau wissen, was er darf – und was nicht.
Ein lebenslanges Wohnrecht ist also eine wertvolle Sicherheit, besonders im Alter. Doch es ist kein Freifahrtschein für sorgenfreies Wohnen. Klare Absprachen und eine notariell beglaubigte Vereinbarung sind deshalb unverzichtbar, um spätere Konflikte zu vermeiden.
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