Kann eine Schenkung angefochten werden?
Ja, eine Schenkung ist unter bestimmten Umständen durchaus anfechtbar – vor allem dann, wenn Gläubiger benachteiligt werden. Wer beispielsweise kurz vor einer Insolvenz Vermögen verschenkt, um Schulden zu umgehen, handelt nicht nur unehrlich, sondern macht die Schenkung rückgängig.
Gläubiger haben das Recht, eine Schenkung innerhalb von bis zu zehn Jahren anzufechten, wenn nachweislich versucht wurde, ihre Ansprüche zu umgehen. Dies gilt besonders, wenn Schenker und Beschenkter gemeinsam planten, Vermögen vor Gerichtsvollziehern oder Gläubigern in Sicherheit zu bringen. Solche Fälle werden als Rechtsmissbrauch gewertet und vom Gesetz nicht geschützt.
Auch wenn keine böse Absicht im Spiel war, kann eine Anfechtung möglich sein – etwa wenn der Schenker nach der Schenkung zahlungsunfähig wird. Dann prüfen Gerichte, ob die Zuwendung zum Schaden der Gläubiger erfolgte. Je länger die Zeit zwischen Schenkung und Zahlungsunfähigkeit, desto geringer ist in der Regel das Risiko.
Wichtig zu wissen: Die Frist für eine Anfechtung beginnt normalerweise erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger von der Schenkung und der Überschuldung erfährt – nicht automatisch mit dem Tag der Schenkung. Das kann die tatsächliche Frist verlängern.
Wenn Sie planen, etwas zu verschenken – besonders bei größeren Beträgen – lohnt es sich, vorher rechtlichen Rat einzuholen. So vermeiden Sie nicht nur Streit, sondern auch unliebsame Rückforderungen Jahre später.
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