Volljährige und ihre Geschäftsfähigkeit im Überblick

Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres tritt in Deutschland laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit ein. Ab diesem Zeitpunkt können Erwachsene rechtlich bindende Verträge eigenständig und ohne die Genehmigung von Eltern oder gesetzlichen Vertretern abschließen – egal ob es um einen Mietvertrag, den Kauf eines Autos oder den Abschluss von Versicherungen geht.

Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht ausnahmslos für jeden Erwachsenen. Das Gesetz macht wichtige Unterscheidungen, um Personen zu schützen, die aufgrund bestimmter Einschränkungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig regeln können. Liegt beispielsweise eine dauerhafte krankhafte Störung der Geistestätigkeit vor, wird die betroffene Person rechtlich als geschäftsunfähig eingestuft. Alle von ihr getätigten Rechtsgeschäfte sind in diesem Fall von Beginn an nichtig.

Zudem existieren Sonderfälle wie die partielle Geschäftsfähigkeit, bei der die Handlungsfähigkeit nur für ganz bestimmte Aufgaben- oder Lebensbereiche eingeschränkt ist. Zusammenfassend zeigt sich: Die Volljährigkeit bringt zwar in der Regel die vollständige rechtliche Eigenständigkeit mit sich, doch das Gesetz stellt durch gezielte Ausnahmen sicher, dass schutzbedürftige Menschen vor den rechtlichen Folgen eigener Entscheidungen bewahrt werden.

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