Kann man den zweiten Vornamen ablegen?
Der Wunsch, den eigenen Namen zu ändern, ist nicht selten. Besonders beim zweiten Vornamen fragen viele: Kann man den einfach streichen? Die Antwort ist: nicht so einfach. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2018 ist die Namensänderung zwar etwas einfacher geworden, aber ein komplettes Streichen eines Vornamens – auch eines zweiten – bleibt streng geregelt.
Ein wichtiger Grund ist notwendig, um einen Vornamen ändern zu lassen. Das kann beispielsweise psychische Belastung durch den Namen, Lächerlichkeiten oder starke Identifikation mit einem anderen Namen sein. Ein bloßes „Gefällt mir nicht mehr“ reicht jedoch nicht aus. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, und die Begründung muss ausführlich und überzeugend sein.
Die Behörden prüfen jeden Fall einzeln. Oft ist auch eine Gebühr fällig, und das Verfahren kann einige Wochen dauern. In Bayern etwa hat Bayern 1 bereits berichtet, dass viele Anträge abgelehnt werden, wenn die Gründe nicht ausreichend belegt sind.
Ein weiterer Punkt: Wer einen zweiten Vornamen trägt, kann diesen zwar nicht einfach „ablegen“, aber unter bestimmten Umständen den Gebrauch ändern. In vielen Alltagssituationen – etwa bei Unterschriften oder beruflichen Kontakten – darf man sich auf einen Vornamen beschränken, auch wenn der zweite weiter offiziell besteht.
Wer jedoch möchte, dass der zweite Vorname auch im Standesamt gelöscht wird, braucht mehr als nur Wunschdenken. Es braucht eine überzeugende Lebenssituation – und Geduld im Behördenverfahren.
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