Schizophrenie und Geschäftsfähigkeit: Was gilt rechtlich?
Im Alltag schließt jede volljährige Person Verträge ab – ob beim einfachen Einkauf, beim Mietvertrag oder beim Kauf eines Autos. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn jemand an Schizophrenie erkrankt ist? Ist die betroffene Person weiterhin voll geschäftsfähig?
Grundsätzlich gilt im deutschen Recht die Annahme, dass jeder erwachsene Mensch geschäftsfähig ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt jedoch klare Ausnahmen. Geschäftsunfähig ist demnach nicht nur, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sondern auch, wer sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern dieser die freie Willensbestimmung ausschließt.
Eine Diagnose wie Schizophrenie bedeutet allerdings keineswegs automatisch den Verlust der Geschäftsfähigkeit. Entscheidend ist immer der konkrete Zustand im Moment des Vertragsschlusses. Während einer akuten psychotischen Phase, in der Wahnvorstellungen oder Halluzinationen das Handeln leiten, kann die freie Willensbildung vorübergehend aufgehoben sein. In symptomfreien Zeiten oder Phasen der Remission sind Betroffene dagegen in der Regel voll geschäftsfähig. Ob ein Vertrag wirksam ist, muss im Zweifel durch ein medizinisches Gutachten geprüft werden.
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