Unterschied zwischen Professor und Privatdozent

Wer sich in der akademischen Welt in Deutschland bewegt, stößt früher oder später auf die Bezeichnungen Professor und Privatdozent (PD). Doch was unterscheidet die beiden Titel eigentlich?

Ein Professor ist in der Regel ein fest angestellter Hochschullehrer, oft auf einer Beamtenstelle (z. B. als W2 oder W3-Professor). Er leitet Lehrveranstaltungen, betreut Forschungsprojekte und hat in der Regel eine strukturelle Verankerung an der Universität.

Ganz anders ist die Situation beim Privatdozenten. Dieser Titel wird nach der Habilitation verliehen – einer Art zweiter Promotion, die in vielen Fächern traditionell den Weg in die Professur ebnen soll. Doch eine Habilitation bedeutet nicht automatisch eine Professur. Ein Privatdozent hat in der Regel keine feste Professorenstelle.

Er bleibt oft in einer anderen wissenschaftlichen Funktion an der Universität angestellt, arbeitet außerhalb der Hochschule oder ist sogar ohne feste Anstellung. Dennoch darf er an der Universität, an der er habilitiert ist, weiterhin Lehrveranstaltungen anbieten – allerdings meist ohne Gehalt für diese Lehrtätigkeit. Man spricht hier oft von einer „ehrenhalber“ geführten Funktion.

Die Führung des Titels „Privatdozent“ ist eine Anerkennung der wissenschaftlichen Leistung, bedeutet aber keinen Amtsrang wie eine Professur. In vielen Fächern, besonders in den Geistes- und Rechtswissenschaften, bleibt die Habilitation und damit die Möglichkeit zur Privatdozentur ein wichtiger Karriereschritt – auch wenn der Weg an die Professur danach alles andere als sicher ist.

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