Ist Parfüm zollfrei?

Wenn Sie aus dem Ausland etwas bestellen oder aus einer Reise mitgebrachte Waren einführen, fragen Sie sich vielleicht, ob Parfüm zollfrei ist. Die Antwort lautet: Nein, Parfüm ist nicht zollfrei. Wie auch Alkohol und Tabakwaren unterliegt es besonderen Regelungen beim Zoll.

Die deutsche Zollbehörde unterscheidet klar zwischen Waren, die zollfrei eingeführt werden dürfen, und solchen, die besteuert werden. Laut den Richtlinien der Zollverwaltung fallen Parfüms und Eau de Toilette nicht unter die zollfreien Artikel – weder bei Internetbestellungen noch bei privaten Einfuhren aus dem Urlaub.

Das bedeutet: Kaufen Sie Parfüm aus einem Land außerhalb der EU, müssen Sie unter Umständen Zölle und insbesondere Verbrauchsteuern zahlen. Diese Steuern sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, den Inlandsverbrauch zu erfassen. Selbst bei kleinen Mengen kann der Zoll tätig werden, besonders wenn der Warenwert oder die Menge auffällig sind.

Bei Pässen aus Drittländern prüft der Zoll oft stichprobenartig die Mitnahmemenge. Auch wenn es sich um ein Geschenk handelt – die Befreiung von Zöllen und Steuern gilt hier nicht automatisch. Es lohnt sich daher, vor einer Bestellung oder einer Reise einen Blick auf die aktuelle Liste der zollpflichtigen Waren zu werfen, die auf zoll.de leicht zugänglich ist.

Fazit: Parfüm mag verführerisch duften, aber es ist kein zollfreier Genuss. Wer sparen möchte, sollte Preise inklusive möglicher Abgaben vergleichen – manchmal ist der lokale Kauf doch der günstigere Weg.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen