Darf der Chef samstags arbeiten lassen?
Ja, grundsätzlich darf der Arbeitgeber verlangen, dass Sie auch am Samstag arbeiten – vorausgesetzt, es ist im Arbeitsvertrag oder in einem gesetzlichen Rahmen geregelt. In vielen Branchen wie dem Einzelhandel, der Gastronomie oder im Gesundheitswesen ist Wochenendarbeit ganz normal.
Was viele nicht wissen: Die Schweizer Arbeitsgesetzgebung erlaubt eine regelmäßige Arbeitszeit von bis zu 50 Stunden pro Woche für Berufe ohne schriftlichen Vertrag, bei vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden. An Samstagen ist Arbeit grundsätzlich erlaubt, aber Sonntagsarbeit ist stärker reguliert. Nur in bestimmten Ausnahmesektoren wie Krankenhäusern, Hotels oder im Transportwesen darf sonntags gearbeitet werden – und auch dann oft nur gegen Zusatzentschädigung oder Freizeitausgleich.
Wichtig ist: Auch wenn der Chef samstags zur Arbeit ruft, gelten weiterhin Pausenregeln und der Anspruch auf mindestens 35 Stunden ununterbrochene Freizeit pro Woche. Hat man keinen schriftlichen Vertrag, kann der Arbeitgeber weitreichende Anordnungen treffen – doch das Verhältnis zwischen Chef und Mitarbeiter sollte immer fair bleiben.
Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich ein Blick in den schriftlichen Vertrag oder eine Anfrage bei einer Berufsorganisation. In einigen Branchen gelten zudem kollektive Arbeitsverträge (GAV), die genau festlegen, wann und wie oft am Wochenende gearbeitet werden darf – und was dafür bezahlt wird.
Wer regelmäßig samstags arbeitet, sollte darauf achten, dass der Ausgleich im Arbeitsalltag stimmt – sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Work-Life-Balance.
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