Kündigung wegen psychischer Erkrankung: Was Beschäftigte wissen müssen

Psychische Belastungen und Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen nehmen seit Jahren zu. Viele Betroffene treibt in einer ohnehin schon schwierigen Lebensphase die Sorge um: Kann mir wegen einer psychischen Erkrankung gekündigt werden? Die kurze Antwort lautet: Ja, eine Kündigung ist rechtlich nicht ausgeschlossen – allerdings sind die Hürden dafür in Deutschland extrem hoch.

Eine krankheitsbedingte Kündigung zählt zum Sonderfall der personenbedingten Kündigung. Damit Arbeitgeber eine solche Kündigung wirksam aussprechen können, müssen nach dem Kündigungsschutzgesetz strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

Zunächst ist eine negative Gesundheitsprognose erforderlich. Es muss medizinisch begründet sein, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist. Zudem müssen die Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen – etwa durch enorme Produktionsausfälle oder unzumutbare Mehrbelastungen für das Kollegium.

Schließlich verlangt das Gesetz eine Umfassende Interessenabwägung. Hierbei spielen Faktoren wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Beschäftigten und die Ursache der Erkrankung eine Rolle. Vor einer Kündigung ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Eine Kündigung wegen einer psychischen Erkrankung ist daher selten vorschnell möglich. Betroffene Arbeitnehmer sollten im Ernstfall nicht überstürzt reagieren und eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

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