Kann ein Rentner die Ehefrau familienversichern?
Ja, auch im Ruhestand ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Ihre Ehefrau über Sie familienversichert wird. Voraussetzung ist, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben – was bei den meisten Rentnern der Fall ist, da die gesetzliche Rente automatisch eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV mit sich bringt.
Wichtig: Die Familienversicherung gilt nur, wenn kein eigenes Einkommen Ihrer Frau vorliegt oder dieses unter einer bestimmten Grenze bleibt – aktuell bei etwa 1.030 Euro pro Monat. Außerdem muss sie keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter und damit auch nach der Pensionierung.
Viele wissen nicht, dass die Möglichkeit der Familienversicherung nicht mit dem Berufsleben endet. Gerade im Alter kann das eine finanzielle Erleichterung sein, da die Versicherung der Ehefrau dann keine zusätzlichen Beiträge kostet. Die Kosten werden vielmehr über Ihren Rentenbeitrag zur Krankenversicherung abgedeckt, der automatisch von der Rentenversicherung einbehalten wird.
Wenn Sie Mitglied bei der DAK-Gesundheit sind, können Sie die Familienversicherung ganz einfach beantragen. Alle notwendigen Informationen zu Beiträgen, Voraussetzungen und dem Antragsprozess finden Sie direkt auf der Website der DAK. Seit dem 28.12.2023 sind diese Regelungen weiterhin gültig und bieten Sicherheit für Ehepaare im Ruhestand.
Es lohnt sich also, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen – vielleicht können Sie Ihre Partnerin ganz einfach mitversichern und so gemeinsam besseren Schutz genießen.
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