Mitbestimmung des Betriebsrats bei Firmenfesten
Plant der Arbeitgeber ein Fest, muss er hierzu die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Eine Fristsetzung ist hierbei nicht möglich.
Äußert sich der Betriebsrat nicht, kann der Arbeitgeber nicht automatisch von einer Zustimmung ausgehen.
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