Kann mein Lebensgefährte mein Alleinerbe werden?
Ja, Sie können Ihren Lebensgefährten durch ein privates oder notarielles Testament zum Alleinerben einsetzen. Das ist die einfachste und effektivste Möglichkeit, Ihren Partner rechtlich abzusichern – besonders, wenn Sie nicht verheiratet sind. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge, bei der unverheiratete Lebenspartner grundsätzlich kein Erbrecht haben, entscheiden Sie mit einem Testament selbst, wer nach Ihrem Tod erbt.
Aber Vorsicht:Auch wenn Sie Ihren Lebensgefährten zum Alleinerben machen, können andere Personen dennoch Ansprüche geltend machen. Verheiratete Partner, die noch nicht offiziell geschieden sind, bleiben unter Umständen pflichtteilsberechtigt. Das bedeutet: Der (Noch-)Ehepartner kann einen Teil des Erbes verlangen, selbst wenn er im Testament nicht bedacht wurde. Gleiches gilt für gemeinsame Kinder. Auch sie haben ein gesetzliches Recht auf den Pflichtteil, also die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
Um Konflikte zu vermeiden, ist es daher ratsam, das Testament sorgfältig zu formulieren und rechtzeitig zu regeln, wer erben soll. In vielen Fällen ist eine Kombination aus Erbe und Vermächtnis sinnvoll, etwa wenn Kinder betroffen sind, aber der Partner dennoch im Besitz der Wohnung bleiben soll. Ein Gespräch mit einem erfahrenen Notar oder Rechtsanwalt kann hier Klarheit schaffen.
Ein gut formuliertes Testament schützt nicht nur Ihren Lebensgefährten, sondern sorgt auch für Klarheit in einer emotionalen Zeit. Es lohnt sich daher, frühzeitig einen Blick auf die eigene Erbfolge zu werfen.
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