Wann kann ich mit 1965 geboren in Rente gehen?
Wenn Sie 1965 geboren sind, liegt Ihre reguläre Altersgrenze für die Altersrente bei 65 Jahren und 11 Monaten. Anders als bei Jahrgängen vor 1964 haben Sie keine Möglichkeit, bereits mit 65 Jahren uneingeschränkt in den Ruhestand zu wechseln – es sei denn, Sie erfüllen bestimmte Voraussetzungen.
45 Beitragsjahre öffnen den früheren AusstiegEine wichtige Ausnahme gilt: Wer insgesamt 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann, darf bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Dies gilt auch für 1965 Geborene. Voraussetzung ist, dass alle Pflichtbeiträge ordnungsgemäß gezahlt wurden und keine Unterbrechungen von Bedeutung vorliegen. Wer also früh begonnen hat zu arbeiten und lange durchgehalten hat, kann früher abschalten.
Ohne 45 Beitragsjahre wird es enger: Dann müssen Sie bis zur regulären Altersgrenze warten, um die volle Rente ohne Abschläge zu beziehen. Wer sich trotzdem früher pensionieren möchte, kann eine abschlagsbehaftete Rente in Anspruch nehmen – allerdings erst ab 63 Jahren und mit deutlichen Einbußen.
Ein Blick in den aktuellen Rentenversicherungsbericht lohnt sich. Dort sehen Sie genau, wie viele Beitragsjahre Sie bereits gesammelt haben. Bei Fragen hilft auch die Deutsche Rentenversicherung weiter – am besten persönlich oder per Telefon.
Wer also 1965 geboren ist und mit 63 in Rente will, braucht 45 Beitragsjahre. Fehlt nur ein Jahr, lohnt sich das Warten – denn die Rente steigt dann ohne Abzüge.
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