Arbeitslosengeld im Ausland beziehen – geht das?

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos sind und ins Ausland gehen möchten, um dort eine neue Stelle zu suchen, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie weiterhin Arbeitslosengeld beziehen können. Die gute Nachricht: Ja, unter bestimmten Bedingungen ist das möglich.

Wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Arbeit sucht, kann sein deutsches Arbeitslosengeld für bis zu drei Monate mitnehmen. Dieser Zeitraum wird als „Mitnahmefrist“ bezeichnet. Voraussetzung ist, dass Sie sich vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und weiterhin aktiv auf Jobsuche sind – auch im Ausland.

Wichtig:

Bevor Sie ins Ausland gehen, müssen Sie einen Antrag auf Leistungsmitnahme stellen. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne Genehmigung droht der Verlust der Leistungen.

Während Ihres Aufenthalts im Ausland müssen Sie nachweisen, dass Sie aktiv Stelle suchen – zum Beispiel durch Bewerbungen oder Jobgespräche. Nach Ablauf der drei Monate kann die Frist unter bestimmten Umständen um bis zu sechs weitere Monate verlängert werden, wenn Sie nachweislich weiterhin auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind.

Das Recht auf Arbeitslosengeld bleibt also auch im EU-Ausland bestehen – aber nur, wenn Sie die Regeln beachten. Wer plant, länger im Ausland zu bleiben, sollte sich daher frühzeitig bei der Agentur für Arbeit informieren, um keine Ansprüche zu verlieren.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen