Kann man „Ärzt*in“ schreiben?
Die Frage, ob man „Ärzt*in“ schreiben darf, beschäftigt viele – besonders in medizinischen oder administrativen Berufen, wo Sprache oft formell sein muss. Laut dem Genderwörterbuch und dem Online-Tool Genderator ist die Schreibweise „Ärzt*in“ durchaus gebräuchlich und grammatikalisch sinnvoll, wenn auch nicht vollständig etabliert im klassischen Sprachgebrauch.
Die Variante mit dem Stern – „Ärzt*in“ – soll beide Geschlechter abdecken: Ärzte und Ärztinnen. Im Dativ etwa würde es „der Ärzt*in“ oder „den Ärzt*innen“ heißen. Allerdings zeigt das Genderator-Projekt auch Alternativen auf: So schlägt es für den Plural etwa „die Ärzt:innen“ oder „die Ärzte:innen“ vor – eine modernere, inklusive Form, die vor allem in institutionellen oder wissenschaftlichen Texten zunehmend verwendet wird.
Die Schreibweise mit Doppelpunkt („:“) wie bei „Ärzt:in“ oder „Ärzt:innen“ hat sich in vielen Universitäten, Behörden und NGOs durchgesetzt, um geschlechtliche Vielfalt sprachlich sichtbar zu machen. Kritiker bemängeln zwar die Aussprache oder die Optik, doch viele sehen darin einen notwendigen Schritt zur Gleichstellung.
Letztlich hängt die Wahl der Formulierung vom Kontext ab: In formellen Dokumenten wird oft noch die traditionelle Unterscheidung „Arzt und Ärztin“ verwendet, während in offenen, modernen Texten Formen wie „Ärzt*in“ oder „Ärzt:in“ ganz normal sind. Die Sprache lebt – und entwickelt sich. Auch die Medizin.
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