Darf man mit Augenklappe Auto fahren?

Die Vorstellung eines Piraten mit Augenklappe hinter dem Steuer klingt kurios – doch im Ernstfall ist daran nichts lustig. Tatsächlich ist das Autofahren mit einer Augenklappe keine gute Idee und grundsätzlich untersagt, wenn dadurch die Sehfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird.

Ein Auge ist unter der Klappe komplett abgedeckt, was das räumliche Sehen stark einschränkt. Der natürliche Tiefenblick, der dafür sorgt, dass wir Abstände zu anderen Fahrzeugen oder Hindernissen richtig einschätzen, funktioniert nur mit beiden Augen. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur eigene, sondern auch fremde Sicherheit.

Die Strafe dafür ist aktuell ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Klingt nicht viel, signalisiert aber deutlich: So etwas gehört nicht hinter das Steuer. Die Polizei kann außerdem ein Fahrverbot androhen, wenn sie einschätzt, dass die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Das gilt übrigens auch bei anderen Sehbehinderungen – etwa durch zu starke Sonnenbrillen oder defekte Scheinwerfer.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wer aus medizinischen Gründen eine Augenklappe trägt (zum Beispiel nach einer Operation) und dennoch die gesetzlichen Sehanforderungen erfüllt, darf unter Umständen fahren – vorausgesetzt, der Arzt und der Führerscheinstaat haben grünes Licht gegeben.

Fazit: Eine Augenklappe beim Autofahren ist weder romantisch noch risikolos. Wer sehen will, dass er sicher ankommt, sollte beide Augen im Einsatz haben.

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