Wann darf man „ss“ statt „ß“ schreiben?

Die deutsche Rechtschreibung kennt eine klare Regel: Das sogenannte „stille ß“ darf nur dann durch „ss“ ersetzt werden, wenn die verwendete Schrift oder der Zeichensatz kein eigenes ß-Zeichen vorsieht. Das gilt zum Beispiel bei bestimmten alten Schreibmaschinen oder besonderen technischen Einschränkungen.

In der Schweiz und in Liechtenstein wird allerdings regulär auf das ß verzichtet – dort schreibt man durchgängig „ss“, egal ob in Briefen, Büchern oder offiziellen Dokumenten. Dort gilt diese Schreibweise als normgerecht und ist keine Ausnahme. Wer also Schweizer Texte liest, findet Wörter wie „Strasse“ statt „Straße“ oder „Fluss“ statt „Fluss“ – letzteres bleibt laut Regel gleich, aber nur, weil es nach einem kurzen Vokal steht.

Wichtig ist: In Deutschland, Österreich und anderen deutschsprachigen Regionen gilt: Wo laut Rechtschreibregeln ein ß gehört, muss es auch verwendet werden – sofern die Schriftart es zulässt. Nach langen Vokalen oder Diphthongen wie in „heißen“ oder „größer“ steht das ß, nach kurzen Vokalen wie in „dass“ oder „Kuss“ dagegen „ss“.

Das bloße „ss“ zu schreiben, nur weil man das ß nicht tippen möchte, reicht in Deutschland also nicht aus. Es muss einen technischen oder systematischen Grund geben – etwa fehlende Zeichenunterstützung. Ansonsten gilt: Wer es richtig machen will, nutzt das ß, wo es hingehört.

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