Kann man unentgeltlich arbeiten?

Die Frage, ob man unentgeltlich arbeiten darf, beschäftigt immer wieder Arbeitnehmer – besonders, wenn etwa der Chef nach Hause schickt, obwohl eigentlich Schicht wäre. Die klare Antwort lautet: Grundsätzlich nein. Im § 326 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist festgelegt: „Ohne Leistung kein Geld“. Das bedeutet: Wer nicht arbeitet, bekommt normalerweise auch keinen Lohn. Doch im Arbeitsverhältnis gelten wichtige Ausnahmen – und die sind eindeutig zum Schutz der Beschäftigten gedacht.

Wird ein Arbeitnehmer etwa durch keine Schuld eigene von der Arbeit ferngehalten – zum Beispiel, weil der Arbeitgeber Personal freistellt oder die Aufträge fehlen –, hat er dennoch Anspruch auf sein Gehalt. Das ergibt sich aus dem sogenannten Beschäftigungsanspruch. Der Arbeitgeber muss nicht nur bezahlen, sondern ist auch verpflichtet, Beschäftigung anzubieten. Tut er das nicht, bleibt die Lohnpflicht trotzdem bestehen.

Damit schützt das Gesetz Arbeitnehmer davor, ohne Einkommen dazustehen, nur weil der Betrieb schlecht läuft oder der Chef personell kürzertritt. Gewerkschaften wie verdi weisen daher regelmäßig darauf hin, dass ungeplante Freistellungen nicht automatisch auch lohnlose Zeiten bedeuten dürfen. Wer unsicher ist, sollte am besten den Betriebsrat konsultieren oder sich direkt an die zuständige Gewerkschaft wenden – denn Rechte gelten nur, wenn man sie kennt und durchsetzt.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen