Kann Streusalz Unkraut vernichten? Was erlaubt ist – und was nicht

Ja, Streusalz kann Unkraut tatsächlich töten – das ist unbestritten. Salz entzieht den Pflanzen durch seine wasserziehende Wirkung Feuchtigkeit und zerstört so ihre Zellen. Dennoch: Einsatz im Garten oder auf Wegen ist in Deutschland nicht erlaubt. Denn laut EU-Verordnung 2017/1529 darf Salz nur als Fungizid (zur Pilzbekämpfung) oder Insektizid genutzt werden, nicht jedoch als Herbizid. Das bedeutet: Wer absichtlich Salz gegen Unkraut einsetzt, verstößt gegen geltendes Recht.

Das Gleiche gilt für Essig. Auch wenn haushaltsüblicher Essig (meist Essigsäure) oft als „natürliche“ Unkrautlösung empfohlen wird – er ist laut EU-Verordnung 2015/1108 nur als Fungizid oder Bakterizid zugelassen. Eine Anwendung zur Unkrautbekämpfung ist demnach ebenfalls .

Warum diese Regelung? Weil Salz und Essig nicht gezielt wirken. Salz reichert sich im Boden an, verschlechtert die Bodenstruktur langfristig und macht es anderen Pflanzen schwer, dort später zu wachsen. Essig kann oberflächlich helfen, tötet aber oft nur das sichtbare Grün – die Wurzeln bleiben meist unversehrt.

Stattdessen empfiehlt sich eine mechanische Unkrautbeseitigung – etwa mit Hacke oder Grubber – oder die Verwendung zugelassener, umweltverträglicher Pflanzenschutzmittel. Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut auf die Produktzulassung: Nur was auf der Packung als „zur Unkrautbekämpfung geeignet“ steht und eine offizielle Zulassungsnummer trägt, darf auch dafür verwendet werden.

Wer Salz oder Essig trotzdem nutzt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern kann langfristig seinen Boden schädigen. Besser: Auf natürliche, aber legale Methoden setzen.

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