Dürfen Ärzte neue Patienten ablehnen?
Grundsätzlich gilt: Ja, jeder niedergelassene Arzt ist verpflichtet, gesetzlich versicherte Patienten aufzunehmen. Wer eine Zulassung hat, darf nicht einfach pauschal neue Patienten ablehnen – besonders nicht aus Gründen wie zu volle Sprechstunden oder Budgetgrenzen. Das zeigt die klare Haltung des Bundesmantelvertrags (BMV) für Ärzte.
Es gibt zwar Ausnahmen – etwa bei Überlastung aus gesundheitlichen Gründen oder im Fall einer Praxis, die bereits geschlossen ist. Aber selbst dann muss die Versorgung der bestehenden Patienten gesichert bleiben. Ein Arzt darf also nicht einfach „keine neuen Patienten“ nehmen, nur weil sein Terminplan voll ist.
Wichtig ist auch: Die Ablehnung einer Behandlung muss stichhaltige Gründe haben. Dazu zählen beispielsweise fehlende fachliche Kompetenz für eine bestimmte Erkrankung oder ein fehlender Behandlungsraum. Ein Überschreiten der Budget- oder Fallzahlobergrenzen rechtfertigt jedoch kein Ablehnen – das ist ausdrücklich nicht zulässig.
Die Regelung dient dem Schutz der Patienten. Schließlich soll niemand wegen fehlender Kapazität oder bürokratischer Hürden vom Arztbesuch ausgeschlossen werden. Wer als Patient abgewiesen wird, ohne dass ein nachvollziehbarer Grund genannt wird, kann sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden.
In der Praxis halten sich die meisten Ärzte daran – auch wenn die Belastung oft hoch ist. Die ärztliche Pflicht zur Versorgung bleibt jedoch eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Die Gesundheit geht vor – auch wenn die Termine knapp werden.
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