Kurz gesagt
Ja, die Kanarischen Inseln sind Mitgliedstaaten der EU über Spanien, jedoch mit Sonderstatus im Steuer‑ und Zollbereich.
Das Wichtigste
- Politisch gehören sie zu Spanien und damit zur EU
- Sie sind Teil des Schengen‑Raums und EU‑Zollgebiets
- Ausgenommen vom EU‑Mehrwertsteuersystem (IGIC statt MwSt.)
- Bewohner haben volle EU‑Bürgerrechte
Die Kanarischen Inseln sind über Spanien Mitglied der Europäischen Union, jedoch mit speziellen Regelungen im Steuer‑ und Zollrecht.
Politische Einbindung
Als autonome Gemeinschaft Spaniens gehören die Inseln automatisch zur EU. Sie sind Teil des Schengen‑Raums, sodass Reisende aus anderen EU‑Ländern keinen Pass kontrollieren lassen müssen.
Sonderstatus im Steuer‑ und Zollbereich
Die Inseln liegen außerhalb des EU‑Mehrwertsteuersystems. Stattdessen gilt dort die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario), die in der Regel niedriger ist als die spanische MwSt. Warenverkehr ist zollrechtlich im EU‑Zollgebiet, aber bestimmte Verbrauchsteuern gelten nicht.
Rechte der Einwohner
Bewohner können an den Europawahlen teilnehmen, nutzen die Freizügigkeit und haben Anspruch auf EU‑Sozialleistungen. Der Sonderstatus beeinflusst nur steuerliche Aspekte, nicht die Grundrechte.
Häufige Fragen
Gilt auf den Kanarischen Inseln die EU‑Mehrwertsteuer?
Nein, dort wird die IGIC erhoben, die vom spanischen MwSt.-System abweicht.
Sind die Kanarischen Inseln Teil des Schengen‑Raums?
Ja, sie gehören zum Schengen‑Raum, sodass keine Passkontrollen innerhalb der EU nötig sind.
Müssen Reisende aus Deutschland einen Pass zeigen?
Im Schengen‑Raum reicht ein Personalausweis; ein Reisepass ist nicht zwingend erforderlich.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.