Wann steht der Familienbonus zu?
Eltern in Österreich fragen sich oft, unter welchen Voraussetzungen sie den sogenannten Familienbonus Plus erhalten. Der offizielle Name lautet eigentlich Kindermehrbetrag, wird aber umgangssprachlich häufig als Familienbonus bezeichnet. Dieser Betrag kann eine echte finanzielle Erleichterung bedeuten – aber nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Der Anspruch auf den Kindermehrbetrag besteht, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Erstens muss man entweder Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder den Alleinerzieherabsetzbetrag haben. Zweitens muss für das betreffende Kind im laufenden Kalenderjahr für mehr als sechs Monate der Kinderabsetzbetrag zustehen. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Kind bei den Eltern im Haushalt gemeldet ist und keine eigenständige Erwerbstätigkeit mit hohem Einkommen vorweist.
Ein entscheidender Punkt ist außerdem die Höhe der Einkommensteuer. Der Kindermehrbetrag wird nur gewährt, wenn die Einkommensteuer vor Abzug aller Absetzbeträge weniger als 250 Euro pro Kind beträgt. Liegt die Steuer darüber, entfällt der Anspruch. Das bedeutet: Bei höheren Einkommen kann der Bonus entfallen, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Betrag wird automatisch im Zuge der jährlichen Steuererklärung berechnet. Es ist daher wichtig, alle relevanten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at), wo auch Musterfälle und aktuelle Regelungen übersichtlich dargestellt sind.
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