Arbeitseinsatz in der Freizeit
Die Tätigkeit kann in seiner Freizeit aufgenommen werden, wenn der Mitarbeiter im Vorfeld eingewilligt hat. Dies wird beispielsweise genutzt, um einen kurzfristigen Personalbedarf abzudecken. Der beabsichtigte Verwendungsgrund ist in der Einwilligung anzugeben.
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