Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Frührente

Ein Arbeitsverhältnis endet nicht von allein – weder mit Erreichen des Rentenalters noch bei vorzeitiger Altersruhe. Wie ein Interview mit einem Experten auf test.de zeigt, herrscht oft Unklarheit darüber, unter welchen Umständen ein Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wird.

Die klare Antwort lautet: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag läuft weiter, solange nichts anderes geschieht. Es gibt nur drei Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet – und das sind eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, ein gemeinsam unterschriebener Aufhebungsvertrag oder der Tod des Arbeitnehmers. Alles andere bedeutet: Der Job läuft weiter, auch wenn der Arbeitnehmer bereits in Rente geht.

Das gilt auch für die Frührente. Wer vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, bleibt rechtlich gesehen weiter Arbeitnehmer, wenn der Arbeitsvertrag nicht gekündigt wurde. Viele Arbeitnehmer glauben fälschlicherweise, dass der Vertrag automatisch endet, sobald die Rente beginnt. Doch das stimmt nicht. Ohne aktive Kündigung oder eine einvernehmliche Aufhebung bleibt der Vertrag bestehen – und der Arbeitgeber müsste weiterhin Lohn zahlen.

Wer also in die Frührente wechseln möchte, sollte unbedingt vorher mit seinem Arbeitgeber sprechen. Entweder wird eine vertragliche Lösung wie ein Aufhebungsvertrag vereinbart, oder der Arbeitnehmer kündigt ordnungsgemäß. Nur so vermeidet man rechtliche Unsicherheiten und mögliche Konflikte.

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