Wann gilt ein Auftrag rechtlich als erteilt?

Ein Auftrag gilt rechtlich als erteilt, sobald ein Kunde einem Angebot zustimmt. Diese Zustimmung kann auf verschiedene Weisen erfolgen – schriftlich, per E-Mail oder sogar mündlich, etwa in einem Telefonat. Wichtig ist, dass der Kunde die wichtigsten Punkte des Angebots, wie Preis, Leistungsumfang und Lieferzeit, akzeptiert.

Die mündliche Auftragserteilung ist bindend

Viele glauben, dass nur eine schriftliche Bestellung rechtliche Wirkung entfaltet. Doch das ist ein Irrtum. Selbst ein einfaches „Ja, machen wir“ am Telefon genügt oft, um einen verbindlichen Vertrag zu schließen. Solange beide Seiten sich über die wesentlichen Bedingungen verständigt haben, ist der Auftrag rechtskräftig erteilt. Gerade im Geschäftsverkehr ist das häufig der Fall – etwa wenn ein Betrieb kurzfristig eine Reparatur beauftragt oder eine Lieferung bestätigt.

Sicherheit durch schriftliche Bestätigung

Trotzdem ist es ratsam, Aufträge schriftlich zu bestätigen. So vermeidet man Missverständnisse. Ein Unternehmen sollte daher stets eine Auftragsbestätigung versenden, in der alle Vereinbarungen schwarz auf weiß festgehalten sind. Das schützt beide Seiten und sorgt für Klarheit.

Grundsätzlich gilt: Ein Auftrag entsteht durch Einverständnis mit einem Angebot – unabhängig davon, ob das per Unterschrift, E-Mail oder im Gespräch geschieht. Wer als Kunde zusagt, hat damit rechtlich zugeschlagen. Es lohnt sich daher, Angebote stets genau zu prüfen, bevor man zustimmt.

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