Wann ist ein Schenkungsvertrag rechtlich gültig?

Ein Schenkungsvertrag ist dann rechtlich wirksam, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss ein klarer Willensübereinkommen zwischen Schenker und Beschenktem bestehen, der Schenker muss die Absicht haben, etwas ohne Gegenleistung zu übertragen, und der Beschenkte muss die Schenkung angenommen haben. Bei Vermögensübertragungen – etwa von Immobilien, Fahrzeugen oder größeren Geldbeträgen – ist jedoch besondere Vorsicht geboten.

Laut geltendem deutschem Recht ist für die Schenkung von Grundbesitz zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich. Nur so wird die Übertragung rechtssicher und kann im Grundbuch eingetragen werden. Bei kleineren Geschenken, wie zum Beispiel einer Uhr oder einer Geldsumme, reicht oft die rein mündliche Zusage – vorausgesetzt, der Besitz wechselt tatsächlich. In der Praxis bedeutet das: Wird ein Auto bereits übergeben und umgemeldet, kann dies unter bestimmten Umständen als vollzogene Schenkung gelten, auch ohne schriftlichen Vertrag.

Trotzdem ist grundsätzlich ratsam, eine Schenkung schriftlich festzuhalten**, besonders bei hohen Werten. So lässt sich späteren Streitigkeiten vorbeugen – etwa im Erbfall, wenn die Schenkung als „vorgezogenes Erbe“ gewertet wird. Die Postbank verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass eine frühzeitige Regelung nicht nur rechtliche Sicherheit bietet, sondern auch familiäre Missverständnisse vermeiden kann.

Fazit: Eine Schenkung wird durch den Vertrag wirksam – doch je nach Art des Geschenks unterscheiden sich die Formvorschriften. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher einen Notar einschalten, bevor es zu spät ist.

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