Wann gilt Geld als Schenkung?

Wenn Sie einem Angehörigen Geld übergeben, ohne etwas dafür zurückzuerhalten, spricht man rechtlich von einer Schenkung. Das hat steuerliche Konsequenzen – aber zum Glück gibt es großzügige Freibeträge, die verhindern, dass kleine oder auch größere Zuwendungen gleich versteuert werden müssen.

Je nach Verwandtschaftsgrad unterscheiden sich die Freigrenzen erheblich. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken – und das alle zehn Jahre erneut. Eine wichtige Regelung für Paare, die Vermögen frühzeitig umschichten möchten.

Noch weiter verbreitet ist die Schenkung an Kinder oder Enkel. Eltern können ihren Kindern oder Stiefkindern bis zu 400.000 Euro schenken, ohne Steuern zahlen zu müssen. Gleiches gilt für Enkel, wenn bereits ein Elternteil verstorben ist. Ansonsten liegt der Freibetrag bei Enkeln und Urenkeln bei 200.000 Euro.

Wichtig ist: Diese Beträge beziehen sich jeweils auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Macht jemand mehrere Zuwendungen innerhalb dieser Frist, werden sie zusammengerechnet. Wer plant, sollte also frühzeitig die Finanzbehörde oder einen Steuerberater konsultieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Gerade bei größeren Summen – etwa beim Kauf einer Immobilie oder der Unterstützung bei Studium oder Existenzgründung – kann eine Schenkung eine sinnvolle Möglichkeit sein, Familie zu entlasten. Wichtig ist nur, die Regeln zu kennen und richtig anzuwenden.

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