Wann werden Anwaltskosten erstattet?
Wenn ein Streitfall droht oder bereits entstanden ist, zögern viele Menschen, einen Anwalt einzuschalten – oft aus Angst vor hohen Kosten. Doch in vielen Fällen können diese Gebühren tatsächlich vom Gegner übernommen werden.
Die Erstattung von Anwaltskosten ist insbesondere dann möglich, wenn zwischen dem Mandanten und dem Gegner ein Schuldverhältnis besteht – sei es gesetzlich oder vertraglich geregelt. Grundlage dafür kann § 241 Abs. 2 BGB n.F. sein, der die Pflicht zur Schadensersatzpflicht bei positiver Forderungsverletzung regelt. Das bedeutet: Hat der Gegner seine Verpflichtungen verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, kann der Geschädigte nicht nur Schadensersatz verlangen, sondern unter Umständen auch die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung.
Ein typisches Beispiel ist ein Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Hat der Verursacher die Reparaturkosten nicht bezahlt, kann der Geschädigte einen Anwalt beauftragen, um den Anspruch durchzusetzen. In solchen Fällen sind die entstandenen Anwaltskosten oft erstattungsfähig, weil die Inanspruchnahme des Anwalts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.
Wichtig ist jedoch: Nicht jede außergerichtliche Beratung führt automatisch zur Kostenerstattung. Es muss nachgewiesen werden, dass die Hinzuziehung des Anwalts zur effektiven Rechtsdurchsetzung erforderlich war. Zudem sollte der Schritt zur außergerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs verhältnismäßig sein.
Wer unsicher ist, sollte daher frühzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren – nicht nur, um seine Rechte durchzusetzen, sondern auch, um die Chancen auf eine Kostenerstattung richtig einzuschätzen.
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