Warum Minijobber eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten können

Wer einen 450-Euro-Minijob ausübt, denkt oft, dass alles automatisch steuerfrei läuft. Doch das ist nicht immer der Fall. Ob du eine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, hängt davon ab, wie dein Arbeitgeber die Löhne versteuert.

Wenn dein Minijob pauschal mit 2 % Lohnsteuer, 13 % Sozialversicherung und 5,5 % Kirchensteuer versteuert wird, musst du in der Regel keine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall erhältst du keine Lohnsteuerbescheinigung, da dein Arbeitgeber die Steuern direkt an das Finanzamt abführt.

Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber die Löhne nach deiner Steuerklasse versteuert – das kann zum Beispiel passieren, wenn du mehrere Jobs hast oder dein Minijob über die 450-Euro-Grenze hinausgeht. Dann wird der Lohn wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis behandelt. In diesem Fall bekommst du eine Lohnsteuerbescheinigung, die du bei der jährlichen Steuererklärung einreichen musst.

Viele Minijobber wundern sich, warum sie plötzlich ein solches Dokument erhalten. Die Erklärung ist meist einfach: Der Arbeitgeber hat die Steuer nach deiner persönlichen Steuerklasse berechnet, statt pauschal. Das passiert häufig, wenn du neben dem Minijob noch anderweitig beschäftigt bist.

Wenn du unsicher bist, lohnt es sich, einen Blick in den Lohnzettel zu werfen oder mit dem Arbeitgeber zu sprechen. So vermeidest du Unstimmigkeiten beim Finanzamt und stellst sicher, dass alles korrekt abgerechnet wird.

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