Was man braucht, um Welpen zu verkaufen

Wenn man Welpen verkaufen möchte, besonders solche aus einem anderen EU-Land, gelten klare Vorschriften. Diese sollen die Gesundheit der Tiere schützen und grenzüberschreitenden Handel reibungslos gestalten.

EU-Heimtierausweis und Gesundheitszeugnis

Wichtige Begleitpapiere sind der EU-Heimtierausweis und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis. Der Ausweis enthält Angaben zum Tier, zur Identifikation und zu Impfungen. Das Gesundheitszeugnis bestätigt, dass der Welpe gesund ist und für den Transport zugelassen werden kann.

Mikrochip und Mindestalter

Jeder Welpe muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein – eine Voraussetzung für die eindeutige Identifizierung. Zudem dürfen Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen verkauft und in ein anderes EU-Land gebracht werden. Dies sorgt dafür, dass sie alt genug sind, um von der Mutter getrennt zu werden, und eine stabile Gesundheit haben.

Tollwutimpfung – rechtzeitig impfen

Eine Tollwutimpfung ist Pflicht. Sie darf frühestens ab der 12. Lebenswoche verabreicht werden. Wichtig: Der Impfschutz muss mindestens 21 Tage vor der Einreise in das Zielland bestehen. Wer diese Frist verpasst, riskiert Probleme an der Grenze – der Welpe könnte nicht eingereist werden dürfen.

Seit dem 9. November 2021 gelten diese Regeln EU-weit einheitlich. Wer sie einhält, trägt nicht nur zur legalen Abwicklung bei, sondern zeigt auch Respekt gegenüber den Tieren. Verantwortungsvolles Handeln beginnt schon beim Verkauf – besonders, wenn es um so junge und schutzbedürftige Wesen wie Welpen geht.

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