Mindestgröße für die bayerische Polizei: Das müssen Bewerber wissen

Wer in den Polizeidienst in Bayern eintreten möchte, muss eine Vielzahl von persönlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein besonders häufig diskutiertes Kriterium ist dabei die Körpergröße. Für viele Bewerberinnen und Bewerber gibt es hierbei eine erfreuliche Nachricht: Die formalen Hürden wurden in den letzten Jahren angepasst, um mehr Menschen den Zugang zu diesem vielseitigen Beruf zu ermöglichen.

Seit dem Einstellungstermin September 2024 liegt die Mindestgröße für die Teilnahme an der Einstellungsprüfung in Bayern bei 160 cm. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Geschlechter. Damit hat die bayerische Polizei die Hürden im Vergleich zu früheren Jahren spürbar gesenkt, um den modernen Anforderungen an die Personalgewinnung gerecht zu werden.

Doch was passiert, wenn man diese Marke knapp unterschreitet? Auch dann ist der Traum vom Polizeiberuf nicht automatisch ausgeträumt. Aufgrund der besonderen körperlichen Anforderungen des Dienstes müssen Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner als 160 cm sind, vor der Teilnahme an der Einstellungsprüfung einen sogenannten Tauglichkeitstest oder eine Sonderprüfung durchlaufen. Dabei wird im Einzelfall geprüft, ob die betroffene Person trotz der geringeren Körpergröße den physischen Belastungen des Alltags als Polizeivollzugsbeamter gewachsen ist – beispielsweise beim Führen von Dienstfahrzeugen oder dem sicheren Umgang mit der Ausrüstung.

Neben der Körpergröße spielen im weiteren Auswahlverfahren vor allem die sportliche Leistungsfähigkeit, die gesundheitliche Eignung sowie die persönliche Integrität eine entscheidende Rolle. Wer den Mindestwert von 160 cm knapp verfehlt, sollte sich daher nicht entmutigen lassen und im Vorfeld direkten Kontakt mit den Einstellungsberatern der bayerischen Polizei aufnehmen, um die individuellen Chancen und Sonderregelungen abzuklären.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen