Verdienstmöglichkeiten eines Polizeihauptkommissars in NRW
Der Einstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen erfolgt nach dem dualen Studium. Frisch gebackene Kommissare starten in der Besoldungsgruppe A9 mit einem monatlichen Grundgehalt von rund 2.900 bis 3.100 Euro brutto. Im Laufe der Karriere und mit steigender Verantwortung eröffnen sich jedoch deutlich höhere Gehaltsstufen.
Erreicht ein Beamter den Rang eines Polizeioberkommissars (A10) oder schließlich den des Polizeihauptkommissars, der in die Gruppen A11 und A12 eingestuft wird, steigt das Einkommen signifikant an. In diesen Positionen ist ein monatlicher Verdienst von über 5.000 Euro brutto in den höheren Erfahrungsstufen die Regel. Das Ende der Fahnenstange im gehobenen Dienst markiert die Gruppe A13, die beispielsweise von Ersten Polizeihauptkommissaren erreicht werden kann. Hier sind Grundgehälter von über 6.000 Euro brutto möglich.
Zusätzlich zum Grundgehalt profitieren Polizeibeamte in NRW von verschiedenen steuerfreien oder steuerbegünstigten Zulagen. Dazu gehören die allgemeine Polizeizulage sowie finanzielle Zuschläge für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, wie Nachtschichten oder den Wochenenddienst. Da Polizisten als Beamte zudem keine klassischen Sozialabgaben wie die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten müssen, bleibt ihnen vom Bruttogehalt ein im Vergleich zu Angestellten deutlich höheres Nettoeinkommen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.