Was Kinder und Jugendliche selbstständig kaufen dürfen
Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren gelten im deutschen Zivilrecht als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie Verträge abschließen können, dafür jedoch grundsätzlich die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten benötigen.
Im Alltag greift allerdings häufig der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Dieser erlaubt es Minderjährigen, kleinere Einkäufe ohne vorherige Nachfrage der Eltern zu tätigen, solange sie das Geschäft mit eigenen Mitteln wie dem Taschengeld begleichen. Typische Beispiele sind Süßigkeiten, Schulbedarf, Bücher, Kleidung oder Medien wie DVDs und Videospiele.
Dennoch gelten klare Grenzen: Sämtliche gekauften Produkte müssen den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen entsprechen und für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sein. Zudem sind größere Anschaffungen oder Verträge mit wiederkehrenden Verpflichtungen, etwa Mobilfunkverträge, ohne das Einverständnis der Eltern rechtlich schwebend unwirksam. Werden sich Eltern und Verkäufer nicht einig, lässt sich das Geschäft problemlos rückgängig machen.
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