Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige ab 2024

Wenn Sie als Selbstständiger in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten möchten, gelten ab 2024 feste Mindestbeiträge. Diese Beiträge hängen davon ab, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld im Fall von Arbeitsunfähigkeit wünschen oder nicht.

Der monatliche Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 186,18 €. Wenn Sie auf diese Leistung verzichten, sinkt der Beitrag leicht auf 179,11 € pro Monat. Beide Beträge gelten für hauptberuflich Selbstständige, die sich freiwillig versichern lassen.

Hinzu kommt die Pflegeversicherung, die derzeit 40,06 € monatlich beträgt. Wer kinderlos ist und älter als 23 Jahre, zahlt zusätzlich einen Zuschlag von 7,07 € für die Pflegeversicherung. Dieser Zuschlag ist gesetzlich vorgeschrieben und wird unabhängig vom Einkommen fällig.

Die Beiträge richten sich bei Selbstständigen nicht nach einem Einkommenssatz wie bei Arbeitnehmer*innen, sondern werden pauschal auf Basis eines von der Versicherung festgelegten Mindesteinkommens berechnet. Es lohnt sich daher, die Leistungen genau zu prüfen – besonders den Krankengeldanspruch, der bei längeren Erkrankungen finanzielle Sicherheit bietet.

Weitere Informationen gibt es direkt bei der Techniker Krankenkasse unter tk.de, wo auch individuelle Berechnungen und Beratung angeboten werden.

* Beiträge gelten ab 2024, Stand: aktuelle Gesetzeslage.
** Pflegeversicherungssatz je nach Versicherungsträger leicht variierend.

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