Was bei der Steuer fürs Baby absetzbar ist

Wenn ein Baby unterwegs ist, entstehen viele neue Kosten – und manchmal fragt man sich, was davon steuerlich abgesetzt werden kann. Grundsätzlich gilt: Alle medizinisch notwendigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt sind als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung berücksichtigungsfähig.

Dazu gehören beispielsweise Arztbesuche, Ultraschalluntersuchungen, Krankenhauskosten bei der Entbindung oder auch die Gebühren für die Hebamme. Wichtig ist, dass die Leistungen vom Arzt empfohlen oder verordnet wurden. Auch Fahrten zum Arzt oder zur Klinik können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden – am besten mit Belegen sammeln.

Interessant: Selbst nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie Eisenpräparate lassen sich absetzen – aber nur, wenn der Arzt sie ausdrücklich empfohlen hat. Ohne ärztliche Empfehlung gelten sie als freiwillige Ausgabe und fallen nicht unter die Krankheitskosten.

Zu beachten ist außerdem: Die Kosten müssen höher sein als die zumutbare Belastung, die vom Finanzamt festgelegt wird. Erst dann wirken sie sich steuerlich aus. Bei niedrigem Einkommen oder hohen medizinischen Ausgaben lohnt sich die Angabe aber oft.

Eltern sollten daher alle Rechnungen und Belege aus der Schwangerschaft gut aufbewahren – nicht nur für die Geburt, sondern auch für die Steuer. Einige Kosten lassen sich im Jahr der Geburt oder auch in den Folgejahren geltend machen. Wer unsicher ist, sollte sich individuell beraten lassen, etwa über das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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