Was Rentner zur Krankenversicherung zahlen müssen

Als Rentner bleibt die Krankenversicherung Pflicht – doch viele fragen sich, wie hoch ihre Beiträge tatsächlich sind. Grundsätzlich zahlen gesetzlich Versicherte auch im Ruhestand 14,6 Prozent ihres Brutto-Renteneinkommens an die Krankenkasse. Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen von aktuell 1,2 Prozent. Dieser kann je nach Kasse leicht schwanken.

Ein wichtiger Punkt: Anders als in der Erwerbstätigkeit übernimmt bei der Rente die Krankenkasse nicht automatisch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Den gesamten Zusatzbetrag müssen Rentner also selbst tragen. Die genaue Höhe hängt also von Ihrer gewählten Kasse ab – ein Grund, auch im Ruhestand den Anbieter zu vergleichen.

Neben der Krankenversicherung zahlt jeder gesetzlich Versicherte auch in die Pflegeversicherung ein. Hier liegt der allgemeine Beitrag bei 3,4 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt 4,0 Prozent – eine Regelung, die bereits vor der Rente gilt. Umgekehrt kann sich der Beitrag reduzieren, wenn Sie mehrere Kinder haben, besonders wenn eines oder mehrere nicht versicherungspflichtig waren.

Die Beiträge werden direkt von der Rentenversicherung an die Krankenkasse überwiesen – bequem und ohne manuelle Überweisungen. Wichtig ist, dass alle Einnahmen aus der gesetzlichen Rente zur Bemessung herangezogen werden. Freie Einkünfte oder private Renten zählen in der Regel nicht mit.

Wer unsicher ist, sollte seine Krankenkasse direkt kontaktieren oder einen Beratungstermin nutzen – oft lohnt sich ein kurzer Blick in die letzte Beitragsmitteilung.

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