Hausratsteilung bei einer Trennung: Wer bekommt was?

Bei einer Trennung stehen Ehepaare vor vielen praktischen Herausforderungen. Eine der drängendsten Fragen betrifft den gemeinsamen Hausrat: Wer darf Möbel, Elektrogeräte und andere Alltagsgegenstände behalten? Im besten Fall einigen sich beide Partner einvernehmlich auf eine faire Verteilung.

Lässt sich keine gemeinsame Lösung finden, greift die gesetzliche Regelung. Der Ehepartner, der bei der Aufteilung auf Gegenstände verzichtet oder diese dem anderen überlässt, steht oft vor dem Problem, sich komplett neu einrichten zu müssen. Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch gemäß § 1568b Absatz 3 BGB einen Anspruch auf eine angemessene Ausgleichszahlung vor.

Diese finanzielle Entschädigung dient dazu, die Erstaustattung der neuen Wohnung zu ermöglichen. Dinge, die ein Partner bereits mit in die Ehe gebracht hat oder die ausschließlich seinem persönlichen Gebrauch dienen, verbleiben in der Regel in dessen Alleineigentum.

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