Was passiert, wenn das Haus endlich abbezahlt ist?

Endlich schuldenfrei – das ist ein großartiges Gefühl. Wenn der letzte Cent für die Immobilie zurückgezahlt ist, gehört das Haus zwar bereits dem Eigentümer, doch im Grundbuch steht oft noch eine Grundschuld zu Gunsten der Bank. Diese sichert die Bank während der gesamten Kreditlaufzeit ab und bleibt auch nach Rückzahlung zunächst erhalten.

Doch was tun? Viele fragen sich, ob sie diese Grundschuld löschen lassen sollten. Dafür stellt die Bank eine sogenannte Löschungsbewilligung aus. Mit diesem Dokument kann der Eigentümer beim Grundbuchamt beantragen, die alte Grundschuld zu entfernen. Das kostet zwar etwas Zeit und eine Gebühr, sorgt aber für Klarheit und ist für viele ein Befreiungsschlag.

Interessant: Es ist nicht zwingend nötig, die Grundschuld zu löschen. In manchen Fällen kann es sogar klug sein, sie stehen zu lassen – besonders, wenn in absehbarer Zeit ein neuer Kredit etwa für eine Renovierung oder einen Erweiterungsbau geplant ist. Denn eine bereits eingetragene Grundschuld kann später als Kreditsicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden, ohne dass erneut Grundbuchkosten anfallen.

Trotzdem: Wer langfristig auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich oft für die Löschung. So ist das Eigentum wirklich frei und klar. Wichtig ist, die Löschungsbewilligung nicht einfach nur aufzubewahren – sie hat eine begrenzte Gültigkeit. Wer sie dem Grundbuchamt nicht innerhalb von sechs Monaten vorlegt, muss unter Umständen erneut eine Gebühr zahlen.

Am Ende lohnt es sich, mit der eigenen Bank oder einem Notar zu sprechen. Die Entscheidung hängt von den persönlichen Plänen ab – und davon, was Freiheit für einen bedeutet.

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