Polizeikontrolle: Was Beamte im Auto überprüfen dürfen

Eine Routinekontrolle durch die Polizei kann selbst erfahrene Autofahrer nervös machen. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Elemente des Fahrzeugs die Beamten überhaupt unter die Lupe nehmen dürfen. Die rechtlichen Vorgaben in Deutschland sind hierbei klar definiert und dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit aller Beteiligten.

Ein zentraler Aspekt jeder Überprüfung ist der Zustand des Fahrzeugs. Die Polizisten kontrollieren standardmäßig die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) anhand der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Ist der TÜV abgelaufen, drohen Bußgelder. Darüber hinaus dürfen die Beamten den allgemeinen technischen Zustand des Wagens kontrollieren. Dazu gehört die Messung der Mindestprofiltiefe der Reifen (gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter), die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungsanlage sowie die Sichtprüfung der Bremsen.

Neben der reinen Fahrzeugtechnik steht das gesetzlich vorgeschriebene Mitführequipment im Fokus. Autofahrer sind dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitsutensilien stets griffbereit zu haben. Die Polizei darf daher genau überprüfen, ob sich eine reflektierende Warnweste, ein funktionstüchtiges Warndreieck und ein aktueller Verbandskasten im Auto befinden. Wichtig beim Erste-Hilfe-Material: Das Verfallsdatum darf nicht überschritten sein, da abgelaufene Materialien bei einer Kontrolle beanstandet werden können.

Grundsätzlich gilt bei einer solchen Maßnahme: Kooperation und Höflichkeit erleichtern den Ablauf erheblich. Wer die geforderten Dokumente wie Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) parat hat und die Ausrüstung problemlos vorzeigen kann, hat die Kontrolle meist in wenigen Minuten hinter sich gebracht.

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