Was tun, wenn der Arbeitgeber die Energiepauschale nicht zahlt?
Im Jahr 2022 wurde die sogenannte Energiepauschale eingeführt – ein steuerfreier Zuschuss von bis zu 300 Euro, um Arbeitnehmer in der Energiekrise zu entlasten. Doch nicht jeder Arbeitgeber hat diesen Betrag automatisch ausgezahlt. Wenn Sie Anspruch darauf hatten, aber das Geld nicht erhalten haben, heißt das nicht, dass Sie leer ausgehen müssen.
Was Sie tun könnenFalls Ihr Arbeitgeber die Energiepauschale (EPP) nicht gezahlt hat, obwohl Sie berechtigt waren, können Sie den Betrag selbst bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie im Jahr 2022 beschäftigt waren und Ihr Arbeitgeber die Zahlung nicht vorgenommen hat. In diesem Fall können Sie den Betrag – sofern Sie keine andere steuerfreie Corona- oder Inflationshilfe erhalten haben – direkt in Ihrer Steuererklärung für 2022 eintragen.
Die Finanzämter berücksichtigen diesen Anspruch dann bei der Veranlagung. Es ist also wichtig, dass Sie Ihre Steuererklärung pünktlich und vollständig einreichen. Auch wenn der Arbeitgeber aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht gezahlt hat, bleibt der Anspruch auf die Pauschale bei Ihnen – und kann über das Finanzamt nachgeholt werden.
Wer unsicher ist, ob er Anspruch hat oder wie der Eintrag korrekt erfolgt, sollte sich bei der Steuerberatung oder beim Finanzamt informieren. Mit der richtigen Dokumentation und etwas Geduld lässt sich die Energiepauschale oft doch noch nachträglich erhalten.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.