Was ist grober Undank bei einer Schenkung?
Wenn jemand einem anderen etwas schenkt, geschieht das oft aus Zuneigung oder Dankbarkeit. Doch was passiert, wenn der Beschenkte diese Geste mit einer schweren Unverschämtheit oder sogar einer böswilligen Handlung vergilt? Dann kann von groben Undank gesprochen werden.
Der Gesetzgeber kennt die Möglichkeit, eine Schenkung unter bestimmten Umständen zurückzunehmen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Beschenkte eine schwere Verfehlung begeht, die direkt gegen den Schenker gerichtet ist. Beispiele hierfür können körperliche Gewalt, Beleidigungen, Betrug oder sogar Straftaten sein. In solchen Fällen sieht das Gesetz eine Möglichkeit vor, die Schenkung wegen groben Undanks zu widerrufen.
Wichtig ist jedoch: Nicht jede Unhöflichkeit oder kleine Differenz reicht aus. Es muss eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegen, die das Vertrauen oder die persönliche Beziehung so stark verletzt, dass der Schenker sich zu Recht enttäuscht und missachtet fühlen darf. Das Gericht prüft dann im Einzelfall, ob der Wiederruf gerechtfertigt ist.
Wer also aus freien Stücken gibt, sollte wissen: Die Großzügigkeit bindet nicht nur den Empfänger moralisch, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben – besonders, wenn aus Liebe und Vertrauen Hass und Missachtung werden.
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