Welche Feiertage sind in der Schweiz bezahlt?
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kennt die Schweiz nur einen einzigen gesetzlich geregelten bezahlten Feiertag: den 1. August, der Schweizer Nationalfeiertag. An diesem Tag haben Arbeitnehmende laut Bundesrecht grundsätzlich Anspruch auf freie und bezahlte Zeit – egal, ob sie monatlich oder stundenweise entlöhnt werden.
Alle anderen Feiertage, wie beispielsweise Ostern, Pfingsten, Weihnachten oder Neujahr, sind nicht bundesrechtlich vorgeschrieben. Ob an diesen Tagen gearbeitet wird und ob die Zeit bezahlt ist, hängt deshalb stark von der Region, der Branche und dem Arbeitsvertrag ab. In einigen Kantonen oder Unternehmen werden diese Tage traditionell freigegeben und bezahlt, in anderen müssen Mitarbeitende oft arbeiten – oder haben nur dann Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn im Vertrag explizit etwas anderes steht.
Interessant ist auch der Unterschied zwischen Monats- und Stundenlöhner: Wer im Monat entlöhnt wird, erhält in der Regel auch bei Betriebsferien oder Feiertagen den vollen Lohn – sofern keine Arbeitsleistung erbracht werden muss. Stundenlöhner hingegen werden oft nur für tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist etwas anderes geregelt.
Für Arbeitnehmende lohnt es sich daher, ihren Vertrag genau anzusehen** und sich über branchenübliche Regelungen zu informieren. Die Lohnfortzahlung an Feiertagen ist in der Schweiz weniger eine Frage des Bundesrechts – sondern mehr eine Sache der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.