Welche Häuser unterliegen der Sanierungspflicht?

Seit Anfang 2024 ist eines klar: Wer ein älteres Haus besitzt, sollte sich mit der Thematik der energetischen Sanierung beschäftigen. Nicht alle Gebäude sind betroffen, aber viele – vor allem jene, die den heutigen Energie-Standards nicht gerecht werden.

Grundsätzlich fallen vor allem ältere Wohngebäude unter die Sanierungspflicht. Das betrifft insbesondere Häuser, die vor den 1990er Jahren errichtet wurden und seither kaum oder gar nicht saniert wurden. Alte Fenster, mangelhafte Dämmung und ineffiziente Heizungen sind typische Merkmale dieser Bauten – und genau da setzt die neue Regelung an.

Die Pflicht zur Sanierung tritt meist bei Vermietung, Verkauf oder umfassenden Modernisierungen in Kraft. Das bedeutet: Wer sein Haus weitervermietet oder verkaufen möchte, muss in vielen Fällen vorab bestimmte energetische Maßnahmen umsetzen. Dabei geht es nicht immer um einen kompletten Umbau – oft reichen gezielte Verbesserungen wie der Austausch der Heizung, die Dämmung von Dach oder Kellerdecke oder die Modernisierung der Fenster.

Experten raten Hausbesitzern daher, frühzeitig zu handeln. Die Sanierung jetzt zu planen, kann nicht nur vor unerwarteten Kosten schützen, sondern auch den Wert der Immobilie langfristig sichern. Hilfestellung gibt es unter anderem auf Plattformen wie enter.de, wo Eigentümer gezielt auf ihre Situation abgestimmte Tipps und Fördermöglichkeiten finden.

Die Energieeinsparung lohnt sich – für die Umwelt, das Klima und den eigenen Geldbeutel.

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