Was darf nicht im Handgepäck im Flugzeug?
Beim Packen für den Flug ist Vorsicht geboten: Nicht alles, was im Alltag praktisch ist, darf auch durch die Sicherheitskontrolle. Besonders bei flüssigen oder halbfesten Lebensmitteln gelten klare Regeln. So dürfen Joghurt, Weichkäse, Honig oder Konserven nur in begrenzter Menge im Handgepäck mitgenommen werden. Alle Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen Beutel mit maximal einem Liter Inhalt verstaut sein – das gilt auch für Speisen in Soße oder Quark mit hohem Feuchtigkeitsgehalt.
Getränke aus dem Supermarkt dürfen ebenfalls nur als Teil dieses 1-Liter-Beutels ins Flugzeug, und das nur, wenn sie vor der Sicherheitskontrolle verpackt waren. Wer nach dem Check-in neue Flaschen kauft, darf diese im Duty-free-Shop mitnehmen, da diese gesondert verpackt werden.
Ein wichtiger Hinweis: Babynahrung ist eine Ausnahme. Eltern dürfen aus hygienischen und praktischen Gründen entsprechende Mengen an Brei, Milch oder Gläschen für die Dauer des Fluges mitführen – auch ohne in den 1-Liter-Beutel zu passen. Das Gleiche gilt oft für Medikamente oder spezielle Nahrungsmittel bei Allergien, sofern der Bedarf nachweisbar ist.
Um Ärger an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden, lohnt es sich, flüssige oder streichfähige Lebensmittel entweder im aufgegebenen Gepäck zu verstauen oder vor der Reise durchzuplanen. Mit etwas Vorbereitung geht das Boarding dann ganz entspannt – ohne lästige Kontrollen oder das Wegwerfen geliebter Snacks.
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