Die Polizeistruktur in Deutschland: Ein föderales Zusammenspiel
Wer an die Polizei in Deutschland denkt, hat meist das Bild von Streifenwagen und Beamtinnen oder Beamten in Uniform vor Augen. Doch hinter diesem Bild verbirgt sich kein einzelner, zentral gesteuerter Apparat. Aufgrund des deutschen Föderalismus ist die Polizeistruktur stark aufgeteilt. Es gibt nicht „die eine“ Polizei, sondern ein System aus insgesamt 18 verschiedenen Polizeien, die Hand in Hand arbeiten.
Auf nationaler Ebene agieren zwei Polizeien des Bundes. Die bekannteste ist die Bundespolizei, die unter anderem für den Schutz der Grenzen, die Sicherheit an Bahnhöfen und auf Flughäfen zuständig ist. Die zweite Bundesbehörde ist das Bundeskriminalamt (BKA) mit Sitz in Wiesbaden. Als polizeiliche Zentralstelle koordiniert das BKA die nationale sowie internationale Kriminalitätsbekämpfung und ermittelt bei schweren Verbrechen wie Terrorismus oder organisiertem Kriminalitätsaufkommen.
Demgegenüber stehen die 16 Länderpolizeien. Jedes einzelne Bundesland besitzt die Polizeihoheit und unterhält somit eine eigene Polizeibehörde – wie etwa die Polizei Bayern oder die Polizei Berlin. Die Aufgaben dieser Landespolizeien sind vielfältig und lassen sich im Wesentlichen in zwei Bereiche unterteilen: die Gefahrenabwehr (das präventive Handeln zur Verhinderung von Straftaten) und die Strafverfolgung (das repressive Handeln nach einer bereits begangenen Tat).
Dieses duale System aus Bundes- und Landesbehörden garantiert, dass sowohl regionale Besonderheiten vor Ort schnell gelöst als auch grenzüberschreitende Herausforderungen zentral koordiniert bewältigt werden können.
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