Unbegrenzter Hinzuverdienst: Wer profitiert?
Seit 2023 gilt eine wichtige Änderung für alle, die bereits in Rente sind oder ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen. Die Hinzuverdienstgrenze wurde abgeschafft – das bedeutet: Rentner dürfen nun unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Das ist besonders für Menschen wichtig, die bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, aber weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten. Früher musste man bei einer vorgezogenen Rente strikt auf das Einkommen achten, weil Überschreitungen zur Minderung der Rente führten. Heute ist das anders: Ob Teilzeitjob, Nebentätigkeit oder selbstständiges Engagement – jeder darf nun so viel dazuverdienen, wie er möchte, unabhängig vom Alter oder dem Zeitpunkt des Renteneintritts.
Die Regelung gilt jedoch nur für die Altersrente. Wer beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss weiterhin auf Einkommensgrenzen achten. Auch lohnt es sich, die Steuerfolgen des zusätzlichen Verdienstes zu prüfen – hier kann sich eine Beratung lohnen.
Grundsätzlich ist die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ein großer Schritt, um den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente flexibler zu gestalten. Wer fit ist und weiterarbeiten möchte, muss nicht mehr zwischen Einkommen und Rente wählen – er darf beides haben.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.