Das Urteil gegen den Kapitän der Costa Concordia
Das Unglück der Costa Concordia im Jahr 2012 bleibt als eine der schwersten Kreuzfahrtkatastrophen der Moderne im Gedächtnis. Beim Auflaufen des Schiffes vor der toskanischen Insel Giglio verloren 32 Menschen ihr Leben, unter ihnen auch zwölf deutsche Staatsbürger. Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung stand von Anfang an der Kapitän des Luxusliners, Francesco Schettino, dessen Verhalten während des Unglücks weltweit Entsetzen auslöste.
Nach einem langwierigen Justizmarathon durch drei Instanzen fand das Verfahren im Jahr 2017 seinen rechtskräftigen Abschluss. Francesco Schettino wurde wegen fahrlässiger Tötung, des vorzeitigen Verlassens des Schiffes und der Verursachung des Schiffbruchs zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Kapitän grob fahrlässig handelte, sämtliche Sicherheitsregeln missachtete und das Riesenschiff aus Leichtsinn viel zu nah an die Felsenküste steuerte.
Schettino trat seine Haftstrafe im römischen Gefängnis Rebibbia an. Jahre nach dem Urteil gab es jedoch rechtliche Veränderungen: Aufgrund von Bestimmungen zum Strafvollzug und guter Führung wurde ihm später gestattet, das Gefängnis unter bestimmten Auflagen für Resozialisierungsmaßnahmen zu verlassen, um beispielsweise eine Ausbildung zu absolvieren oder gemeinnützige Arbeit zu leisten. Dennoch bleibt die strafrechtliche Verantwortung für die Tragödie untrennbar mit seinem Namen verbunden.
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