Eigentum und Anschaffungen im Trennungsjahr
Die Trennung von Ehepartnern bringt viele finanzielle und rechtliche Fragen mit sich. Eine der häufigsten Betrifft Anschaffungen, die während der Trennungsphase getätigt werden: Wem gehören Möbel, Autos oder Geräte, die man im Trennungsjahr kauft? Die Rechtslage ist hierbei meist eindeutiger, als viele vermuten.
Grundsätzlich gilt: Wer während der Trennung einen Kaufvertrag abschließt, wird im Regelfall alleiniger Vertragspartner und Eigentümer. Wenn Sie also von Ihrem eigenen Geld einen Gegenstand erwerben und der Kaufvertrag auf Ihren Namen läuft, gehört dieser Gegenstand Ihnen ganz allein. Der Ex-Partner hat darauf keinen direkten Anspruch.
Dennoch gibt es eine wichtige finanzielle Verknüpfung über den sogenannten Zugewinnausgleich. Maßgeblicher Stichtag für die Berechnung des Vermögens ist nicht der Tag des Auszugs, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner durch das Familiengericht offiziell zugestellt wird. Anschaffungen im Trennungsjahr erhöhen somit das eigene Endvermögen an diesem Stichtag, was sich auf die Ausgleichszahlung auswirken kann.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Kaufbelege und Rechnungen im Trennungsjahr stets auf Ihren eigenen Namen ausstellen lassen und gut aufbewahren.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.